Donnerstag, 17. Mai 2012

Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike…

…verschiedene Begriffe für den gleichen Typ?

Wahrscheinlich wissen Sie schon, was Sie suchen, wenn Sie hier landen. Und diese Begriffe sind Ihnen schon geläufig. Einigen von Ihnen ist es aber vielleicht doch noch nicht so ganz klar.
Also, man unterscheidet drei Arten von Fahrrädern, die mit einem zusätzlichen Elektromotor ausgestattet sind:
Die erste Variante unterstützt Sie nur dann, wenn Sie in die Pedalen treten, deshalb wird ein Rad mit diesem Antrieb auch Pedelec genannt (Pedal Electric Cycle).
Wenn der Antrieb auch ohne Betätigung der Pedalen wirkt, wie bei einem Mofa, dann spricht man eigentlich von einem E-Bike, auch bekannt als Elektro Rad oder Elektro Fahrrad.
Die dritte Möglichkeit ist eine Kombination aus beiden und man nennt sie S-Pedelec.
Einige Hersteller benutzen den Begriff E-Bike als Oberbegriff für alle.

Wie funktioniert ein Pedelec?

Grundsätzlich wird die Muskelkraft des Fahrers mit der Kraft eines elektrischen Motors kombiniert. Erst wenn die Pedalen bewegt werden, springt auch der Motor an. Die Leistung des Motors kann also nur ergänzend genutzt werden und beträgt in der Regel max. 250 Watt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich der Motor ab.

In Ausnahmefällen gibt es eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h. Anhand der Grenzwerte gibt es bei Pedelecs keine Einschränkungen wie Führerschein, Versicherungs- oder Helmpflicht.

Die Steuerung des Antriebs erfolgt bei den günstigeren Modellen mit Hilfe eines Bewegungssensors.  Erst 1-2 Meter nach Beginn der Tretbewegung schaltet sich der Motor dazu. Ist eine Anfahrhilfe bis 6km/h vorhanden, wird diese über einen Drehgriff , wie bei einem Mofa geregelt.

Eine anspruchsvollere Variante der Steuerung ist die Drehmomentsensorik (DMS). Hier wird der Fahrer im Moment der Tretbewegung entweder mechanisch oder elektromagnetisch unterstützt, wobei letzteres wesentlich empfindlicher ist. Die dynamische, proportionale Regelung begünstigt einen geringeren Energieverbrauch des Akkus, da sich der Antrieb “zurück hält”, wenn der Fahrer weniger in die Pedalen tritt.

Diese zeitnahe Unterstützung findet sich allerdings meist nur bei den höher preisigen S-Pedelecs.

Das E-Bike

Hier können Sie den Motor dazuschalten, wann Sie es wollen, unabhängig von der Tretbewegung. Erreicht wird eine Geschwindigkeit von 45 km/h. Da E-Bikes in die Klasse der Leichtmofas gehören, sind sie versicherungspflichtig und dürfen auch nur auf für Mofas freigegebenen Wegen gefahren werden. Ausserdem muss man im Besitz eines Mofa-Führerscheins sein, es sei denn, man ist vor dem 01.04.1965 geboren.

Vorteile bieten E-Bikes natürlich bei viel Gepäck, größeren Entfernungen und an steilen Hängen. Auf dem Weg zur Arbeit entfallen die negativen Begleiterscheinungen der Pendler, wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit oder schweißgebadet anzukommen.

Ein Nachteil ist wie zu erwarten, der höhere Preis.

S-Pedelec, die Zwischenvariante

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass die Motoren der S-Pedelecs mit einer Leistung von ca. 300-500 Watt daher kommen und bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h unterstützen. Man unterscheidet zwischen einem reinen Pedelec und einem sogenannten Hybrid E-Bike.

Im ersten Fall wird also nur bei einer Bewegung der Pedalen unterstützt. Beim Hybrid E-Bike dagegen, erfolgt der Anschub zusätzlich auch ohne Tretbewegung, z.B. mit Hilfe eines Drehgriffs. Hier reicht die Unterstützung von 6 km/h, der Anfahr- oder Schiebehilfe, bis 20 km/h im Dauerbetrieb.

S-Pedelecs bis zu 500 Watt und 45 km/h gelten als sogenannte Kleinkrafträder, sind also Führerschein- und Versicherungspflichtig. Sind Sie vor dem 01.04.1965 geboren, gilt wieder die Befreiung von der Führerscheinpflicht.

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